Informationen zum Besuch von Gefangenen (Stand: 01.03.2025)
Hinweise zu Besuchen durch Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Behörden finden Sie hier
Die nachfolgenden Hinweise gelten für private Besuche:
In der JVA Wolfenbüttel gibt es einen Besuchsraum, der mit mehreren Besuchstischen ausgestattet ist. Weiterhin ist eine Spielecke eingerichtet, die die Gefangenen und Besucher gemeinsam mit ihren Kindern nutzen dürfen.
Besuchsdauer
Gefangene haben grundsätzlich die Möglichkeit, pro Monat bis zu zwei Stunden Besuch zu empfangen. Für Besuche mit eigenen Kindern zwischen 0 und 13 Jahren werden in der Regel zwei zusätzliche Stunden Besuch gewährt. Besuche von Verteidigerinnen und Verteidigern werden nicht auf das Kontingent angerechnet, gleiches gilt für Besuche durch Angehörige anderer Behörden im dienstlichen Auftrag.
Besuchszeiten / Einlasszeiten bis 30.04.2025
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Die Besuchszeiten für Strafgefangene sind wie folgt: |
Die Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene sind wie folgt: |
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Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
In der Kalenderwoche nach einem Besuchswochenende werden donnerstags zusätzliche Besuchszeiten angeboten:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
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Besuchszeiten / Einlasszeiten ab 01.05.2025
Strafhaft (ab 01.05.2025) |
Untersuchungshaft (ab 01.05.2025) |
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Die Besuchszeiten für Strafgefangene sind wie folgt: | Die Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene sind wie folgt: | |||||||||||||||||||||
Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
In der Kalenderwoche nach einem Besuchswochenende werden donnerstags zusätzliche Besuchszeiten angeboten:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
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Die per Aushang bekannt gegebenen Termine erfragen Sie bitte von den zu besuchenden Gefangenen.
Die Besuchszeiten während der regelmäßigen Arbeitszeit der Gefangenen (bis 14:15 Uhr) sind in der Regel unbeschäftigten Gefangenen vorbehalten. Arbeitende Gefangene erhalten demnach priorisiert Termine am Nachmittag sowie an Wochenenden und Feiertagen. Ausnahmen hiervon sind in jedem Fall mit einer schriftlichen Begründung durch die Gefangenen zu beantragen.
Besucher haben sich für einen reibungslosen Ablauf mindestens 25 Minuten vor Beginn des Besuchs in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel einzufinden und anzumelden.
Sofern einzelne Besucher nicht mindestens 15 Minuten vor dem geplanten Besuchsbeginn erscheinen, ist ein Einlass aus organisatorischen Gründen i. d. R. nicht mehr möglich.
Besuchserlaubnis
Untersuchungsgefangene benötigen eine richterliche Erlaubnis für die Durchführung von Besuchen. Diese Besuchserlaubnis kann entweder allgemein oder personengebunden sein. Sofern keine allgemeine Besuchserlaubnis vorliegt, benötigen alle Besucher (incl. Kindern) eine separate Besuchserlaubnis.
Für Besuche von Strafgefangenen ist keine richterliche Erlaubnis erforderlich.
Terminvereinbarung
Besuchstermine werden durch die Gefangenen mindestens eine Woche im Voraus und höchstens zwei Monate in der Zukunft beantragt. Den genauen Besuchstermin erhalten Sie von dem Gefangenen mitgeteilt. Die in der Vergangenheit erforderlichen Besuchsscheine entfallen.
Besucherbegrenzung
Pro Besuchstermin können bis zu drei Besucherinnen und Besucher sowie zusätzlich bis zu zwei Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zugelassen werden.
Personen unter 16 Jahren werden i. d. R. nur mit mindestens einer personensorgeberechtigten Begleitperson als Besucher zugelassen. Über Ausnahmen entscheidet die FBL Sicherheit.
Identifizierung
Besucher haben sich vor Ort durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren. Sofern Zweifel an der Identität bestehen, erfolgt kein Einlass.
Erfassung und Speicherung von DatenDurch die JVA Wolfenbüttel als datenverarbeitende Stelle werden bei jedem Besuch die Namen, Geburtsdaten sowie Ausweisnummern aller Besucher erfasst und zugeordnet zu dem jeweiligen Gefangenen gespeichert. Insbesondere im Rahmen von Vollzugsplanungen kann eine Auswertung der Besuche und eine Nutzung der gespeicherten Daten erfolgen.
Eine Löschung der Daten erfolgt gem. § 197 NJVollzG spätestens fünf Jahre nach der letzten Entlassung aus der Haft.
Mit der Anmeldung zum Besuch erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter dem Punkt Datenschutz.
Zutrittsverbot
Personen, die augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen, werden zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit sowie Ordnung nicht eingelassen. Beim Verdacht des Konsums von Alkohol besteht die Möglichkeit der Durchführung eines freiwilligen Atemalkoholtests.
Kontrolle / Durchsuchung
Vor dem Besuch werden alle Besucher (incl. Kinder) durchsucht. Die Durchsuchung kann mittelst technischer Geräte oder durch Abtasten erfolgen. Sofern Körperkontakt bei der Durchsuchung besteht, erfolgt die Durchsuchung männlicher Besucher von männlichen Bediensteten, Besucherinnen werden von weiblichen Bediensteten durchsucht.
Während der Durchsuchung ist die Inaugenscheinnahme von Körperöffnungen zulässig. Weiterhin kann bei Frisuren oder Verschleierungen, die Versteckmöglichketen bieten, das Öffnen der Frisur / der Verschleierung verlangt werden. Dies geschieht ausschließlich in geschlossenen Räumen; auf Wunsch der Besucher erfolgt dies ausschließlich in Anwesenheit von Bediensteten des gleichen Geschlechtes.
Sind sie mit den Maßnahmen nicht einverstanden, werden Sie nicht zu dem Gefangenen gelassen und der Besuch abgebrochen.
Tiere
Tiere sind mit Ausnahme von zwingend erforderlichen Assistenztieren nicht zugelassen. Ist die Begleitung durch ein Assistenztier unerlässlich, ist dies im Vorfeld unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen.
Automatennutzung
Pro Besuchstermin können Sie die im Besuchszimmer aufgestellten Snack- und Getränkeautomaten bis zu einem Höchstbetrag von 15,00 € nutzen. Die Automaten nehmen ausschließlich Münzgeld, es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung. Weiterhin stehen keine Möglichkeiten zum Geldwechseln zur Verfügung.
Übergabe von Gegenständen
Die Annahme und Übergabe von Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen durch den Gefangenen schriftlich beantragt und Genehmigt werden.
Sofern Sie sich nicht daran halten, müssen Sie mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen § 115 OWiG rechnen. Weiterhin werden ein Besuchsverbot sowie die Anordnung von Trennscheibenbesuch geprüft.
Allgemeine Verhaltensregeln
Der Besuch findet in der Regel in einem Besuchsraum mit weiteren Gefangenen und Besuchern statt. Vor diesem Hintergrund haben sich Besucher und Gefangene leise zu verhalten und andere Anwesende nicht zu stören.
Den Anweisungen der Bediensteten ist in jedem Fall Folge zu leisten. Sofern Sie die Anweisungen der Bediensteten nicht befolgen, kann es zu einem Abbruch des Besuchs sowie zur Prüfung von Besuchsverboten und Trennscheibenbesuchen kommen.
Besucher halten sich grundsätzlich am zugewiesenen Besuchstisch auf. Begleiten Kinder den Besuch, ist auch ein Aufenthalt in der Spielecke gestattet.