Pakete
Wäschepaket
Jeder Gefangene kann vom 01. Januar bis 30. Juni und vom 01. Juli bis 31. Dezember je ein Wäschepaket empfangen und absenden. Anderes,wie z.B. Nahrungs- und Genussmittel darf das Paket nicht enthalten. Pakete mit nicht genehmigten Inhalt können auf Kosten des Gefangenen wieder an den Absender zurück geschickt werden.
Der Gefangene erhält nach Genehmigung seines Antrages auf ein Wäschepaket eine Paketmarke ( die auf dem Paket anzubringen ist ) und ein Merkblatt für Angehörige.