Artikel-Informationen
erstellt am:
08.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
14.12.2022
Ansprechpartner/in:
Frau Maike Pucks
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Der Gefangene soll zudem fähig werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
- Das fordert § 5 des niedersächischen Justizvollzugsgesetzes-.
Die Erfüllung dieses Gesetzauftrages ist nicht immer leicht für alle Beteiligten.
Gleichwohl - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel bemühen sich, den gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung und der sicheren Unterbringung von Strafgefangenen zu erfüllen.
Wir wollen Ihnen einen Einblick/Überblick vermitteln, wie dass "Leben in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel" aussieht.
Interessierten Bürgern geben wir nach Voranmeldung auch die Gelegenheit zur Information "Vor Ort".
Zudem besteht die Möglichkeit, die Gedenkstätte und die Dauerausstellung "Justiz und Strafvollzug im Nationalsozialismus", die sich in der JVA befinden, zu besuchen.
Mit dieser Internetseite und dem Informationsangebot wollen wir unsere Arbeit transparent machen und Ihnen Gelegenheit geben, sich sachgerecht über den Justizvollzug in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel zu informieren.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
14.12.2022
Ansprechpartner/in:
Frau Maike Pucks