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Informationen zum Besuch von Gefangenen in einfacher Sprache

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Die Informationen auf dieser Seite sind in einfacher Sprache geschrieben.

Die Informationen gibt es auch in normaler Sprache.

Es gilt die interne Verfügung, das hier sind nur Informationen.

Das bedeutet: Gibt es Streit über den Text? Dann muss das Gericht entscheiden.

Bei Gericht gilt nur der Text in der Verfügung.

Wenn Sie etwas nicht verstehen, rufen Sie gerne an und fragen.


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Es gibt im Gefängnis einen Besuchsraum.
Hier gibt es mehrere Tische.

An jedem Tisch sitzt beim Besuch ein anderer Gefangener mit seinen Besuchern.

Es gibt auch eine Spielecke für Kinder.




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Besuchsdauer

Gefangene dürfen jeden Monat zwei Stunden Besuch empfangen.
Kommen eigene Kinder mit, gibt es noch mal zwei Stunden.

Besuche von Verteidigern und anderen Beamten werden nicht mitgezählt.



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Besuchszeiten und Einlasszeiten bis 30.04.2025

Strafhaft (bis 30.04.2025)

Untersuchungshaft (bis 30.04.2025)

Montag

Dienstag

Mittwoch

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

Montag

Dienstag

Mittwoch

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

Mit einem Aushang werden zwei Besuchswochenenden bekannt gegeben. Da sind die Zeiten so:

Samstag

Sonntag

10:00 – 11:00

12:00 – 14:00

Doppelstunde

14:30 – 15:30

10:00 – 11:00

12:00 – 14:00

Doppelstunde

14:30 – 15:30

Mit einem Aushang werden zwei Besuchswochenenden bekannt gegeben. Da sind die Zeiten so:

Samstag

10:00 – 11:00

12:00 – 14:00

Doppelstunde

14:30 – 15:30

Für Feiertage werden weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben.

In der Woche nach einem Besuchswochenende werden donnerstags zusätzliche Besuchszeiten angeboten:

Donnerstag

10:00 – 11:00

11:30 – 12:30

13:00 – 14:00

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

Für Feiertage werden weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben.


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Besuchszeiten und Einlasszeiten ab 01.05.2025

Strafhaft (ab 01.05.2025)

Untersuchungshaft (ab 01.05.2025)

Montag

Dienstag

Mittwoch

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

Montag

Dienstag

Mittwoch

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45


Mit einem Aushang werden zwei Besuchswochenenden bekannt gegeben. Da sind die Zeiten so:

Samstag

Sonntag

10:00 – 11:00

12:00 – 14:00

Doppelstunde

14:30 – 15:30

10:00 – 11:00

12:00 – 14:00

Doppelstunde

14:30 – 15:30


Mit einem Aushang werden zwei Besuchswochenenden bekannt gegeben. Da sind die Zeiten so:

Samstag

10:00 – 11:00

12:00 – 14:00

Doppelstunde

14:30 – 15:30

Für Feiertage werden weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben.

In der Woche nach einem Besuchswochenende werden donnerstags zusätzliche Besuchszeiten angeboten:

Donnerstag

09:15 – 10:15

10:45 – 11:45

13:15 – 14:15

15:15 – 16:15

16:45 – 17:45

Für Feiertage werden weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben.

Welche Tage auf den Aushängen stehen, erfragen Sie bitte bei den Gefangenen.

Bis 14:15 Uhr sollen Gefangene Besuch bekommen, die nicht arbeiten gehen.

Arbeiter sollen Besuch nachmittags und am Wochenende bekommen.

Wenn das nicht geht, muss der Gefangene uns das schriftlich erklären.

Sie müssen 25 Minuten vor dem Termin da sein.

Wenn Sie weniger als 15 Minuten vorher da sind, dürfen Sie nicht rein.

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Besuchserlaubnis

Untersuchungsgefangene brauchen eine Erlaubnis vom Richter.
Es gibt die Erlaubnis für alle Besucher oder mit Namen.

Wenn es keine Erlaubnis für alle gibt, dann braucht jeder Besucher eine eigene.

Auch Kinder.
Strafgefangene brauchen keine Erlaubnis vom Richter.


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Terminvereinbarung

Besuchstermine beantragt der Gefangene.
Das geht zwei Monate vorher.
Besuchstermine müssen eine Woche im Voraus beantragt werden.
Die alten Besuchsscheine gibt es nicht mehr.




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Besucherbegrenzung

Zum Besuch dürfen drei Erwachsene und kommen.

Dazu kommen noch höchstens zwei Kinder von 0 bis einschließlich 15.

Besucher unter 16 müssen mit Eltern kommen.




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Identifizierung

Sie müssen zum Besuch einen Ausweis mit Foto mitbringen.
Diesen zeigen Sie den Beamten vor.
Wenn wir nicht sicher sind, ob Sie das wirklich sind, werden Sie nicht rein gelassen.





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Erfassung und Speicherung von Daten

Wir speichern Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Ausweisnummer.

Die Informationen werden beim besuchten Gefangenen gespeichert.

Insbesondere bei einer Vollzugsplanung können die Daten genutzt werden.

Die Löschung erfolgt fünf Jahre nach der letzten Entlassung.
Wenn Sie zum Besuch kommen, sind Sie damit einverstanden.

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Zutrittsverbot

Wenn Sie Alkohol oder andere Drogen genommen haben, dürfen Sie nicht rein.

Die Beamten dürfen einen Alkoholtest bei Ihnen machen.




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Kontrolle / Durchsuchung

Vor dem Besuch werden Sie durchsucht.

Die Durchsuchung kann mit Geräten oder durch Abtasten erfolgen.

Männer werden von Männern durchsucht.
Frauen werden durch Frauen durchsucht.
Die Beamten dürfen in den Mund gucken.
Die Beamten dürfen die Haare durchsuchen.
Wenn Sie das nicht wollen, dürfen Sie nicht rein.

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Tiere

Tiere sind verboten.
Nur zum Beispiel Blindenhunde sind erlaubt.





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Automatennutzung

Bei jedem Termin können Sie für 15,00 € Snacks und Getränke kaufen.

Dafür gibt es Automaten.
Die nehmen nur Münzen.
Sie können nicht mit Karte bezahlen.
Wir können kein Geld wechseln.



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Übergabe von Gegenständen

Sie dürfen Gefangenen keine Sachen geben.

Sie dürfen keine Sachen von Gefangenen annehmen.
Wenn doch, brauchen Sie eine Genehmigung von uns.
Machen Sie das trotzdem, erstatten wir eine Anzeige.
Außerdem dürfen Sie dann vielleicht nicht mehr zum Besuch kommen.

Oder der Besuch findet hinter einer Scheibe statt.


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Allgemeine Verhaltensregeln

Im Besuchsraum sind viele Menschen. Bitte seien Sie leise.
Wenn Beamte was sagen, müssen Sie das machen.
Sonst kann der Besuch abgebrochen werden.
Bleiben Sie am Tisch oder in der Spielecke.





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