Verteidigerbesuche und Besuche durch Angehörige anderer öffentlicher Stellen (Stand: 01.03.2025)
Besuche durch Behördenmitarbeiter in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.
ein Besuch ist in der Regel zu den untenstehenden Besuchszeiten möglich. Weitere Bedarfe und Modalitäten besprechen Sie bitte telefonisch mit der hiesigen FBL Sicherheit (05331 / 807 0).
Verteidigerbesuche
Sehr geehrte Verteidigerinnen und Verteidiger, nachfolgend erhalten Sie Informationen für einen reibungslosen Besuchsablauf mit Ihrem Mandanten. Für Rückfragen können Sie sich gerne schriftlich oder telefonisch unter 05331 / 807 363 an uns wenden.
Besuchszeiten bis 30.04.2025
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Die Besuchszeiten für Strafgefangene sind wie folgt: |
Die Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene sind wie folgt: |
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Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
In der Kalenderwoche nach einem Besuchswochenende werden donnerstags zusätzliche Besuchszeiten angeboten:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
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Besuchszeiten ab 01.05.2025
Strafhaft (ab 01.05.2025) |
Untersuchungshaft (ab 01.05.2025) |
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Die Besuchszeiten für Strafgefangene sind wie folgt: | Die Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene sind wie folgt: | |||||||||||||||||||||
Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
In der Kalenderwoche nach einem Besuchswochenende werden donnerstags zusätzliche Besuchszeiten angeboten:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
Weiterhin werden per Aushang zwei Besuchswochenenden pro Kalendermonat bekannt gegeben. An Besuchswochenenden sind die Besuchszeiten zusätzlich wie folgt:
Für einzelne gesetzliche Feiertage werden darüber hinaus weitere Besuchstage per Aushang bekanntgegeben. |
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Besuchswochenenden oder Besuchszeiten an Feiertagen erfragen Sie bitte telefonisch unter 05331 / 807 363.
Terminvereinbarung
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch unter 05331 / 807 363 an das Besuchszimmer. Der Besuchsdienst ist an Besuchstagen zwischen 09:30 Uhr und 14:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 17:45 Uhr erreichbar. Der Besuchsdienst prüft die Verfügbarkeiten, vergibt die Termine, notiert diese und gibt den Termin an Ihren Mandanten weiter.
Einlasszeiten
Bitte erscheinen Sie mindestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin. Bei späterer Ankunft kann es zu massiven Wartezeiten kommen.
Besuchsdauer
Verteidigerbesuche sind weder in der Dauer noch in der Häufigkeit limitiert und finden ihre Grenzen ausschließlich in den Besuchszeiten.
Identifizierung
Um die Privilegien im Rahmen eines Verteidigerbesuchs in Anspruch zu nehmen benötigen wir eine beidseitig unterzeichnete Vollmacht oder eine Bestellungsanordnung des Gerichts. Die Vorlage einer Blankovollmacht, die im Verlaufe des Besuchs unterzeichnet werden soll, ist nicht ausreichend.
Sofern Gerichtsdokumente, die die Verteidigereigenschaft belegen, ausschließlich digital vorliegen, sind diese vorab per Mail zu übersenden, da sonst die Signaturen nicht geprüft werden können.
Darüber hinaus müssen Sie sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder Rechtsanwaltsanwaltsausweises identifizieren. Für die Zulassung zum Besuch kommt es darauf an, ob Zweifel an Ihrer Identität bestehen oder nicht.
Wird der Verteidiger beim Besuch eines Gefangenen von Studienpraktikanten oder
Referendaren begleitet, ist Folgendes zu beachten:
- Das Mindestalter von Praktikanten beträgt 16 Jahre
- Es ist neben einem gültigen Ausweisdokument die Vorlage einer Praktikumsvereinbarung bzw. eines Referendarausweises erforderlich
- Die Anwesenheit des Referendars / Praktikanten beim Besuch ist ausschließlich mit Zustimmung des Gefangenen (bei U-Gefangenen zusätzlich auch des Haftrichters) zulässig
Liegen die obenstehenden Voraussetzungen nicht vor, ist den Referendaren / Praktikanten der Zutritt zu verwehren.
Dolmetscher
Werden Sie durch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher begleitet, ist bei Untersuchungsgefangenen eine Besuchserlaubnis erforderlich. Zusätzlich zur Legitimation durch Lichtbildausweis ist die Zulassung als vereidigte Dolmetscherin oder vereidigter Dolmetscher durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Kontrolle / Durchsuchung
Sie dürfen als Verteidigerin oder Verteidiger Elektrogeräte (z.B. Laptop, Tablet, Diktiergerät) einbringen und während des Besuchs nutzen, soweit diese nicht über eine Internetverbindung und / oder Telefoniefunktion verfügen. Sie haben das Mitführen der Endgeräte beim Besuchsdienst anzuzeigen und werden bei jedem Besuch dahingehend belehrt, dass eine Nutzung im Rahmen der Kommunikation sowie der Internetnutzung unzulässig ist.
Das Mitführen und Annehmen sowie Übergeben von Dokumenten und Unterlagen ist allgemein genehmigt.
Vor Besuchsbeginn werden Sie aufgefordert, sich auf metallische Gegenstände mittels technischem Gerät kontrollieren zu lassen. Mitgeführte Elektrogeräte, Taschen und (Akten-)Koffer werden durchleuchtet sowie einer Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände unterzogen, ein Abtasten erfolgt i. d. R. nicht. Eine inhaltliche Überprüfung der mitgeführten Schriftstücke und sonstigen Unterlagen erfolgt nicht.
Erfassung und Speicherung von Daten
Durch die JVA Wolfenbüttel als datenverarbeitende Stelle werden bei jedem Besuch die Namen, Geburtsdaten sowie Ausweisnummern aller Besucher erfasst und zugeordnet zu dem jeweiligen Gefangenen gespeichert. Eine Auswertung und Bewertung von Verteidigerbesuchen erfolgt nicht.
Eine Löschung der Daten erfolgt gem. § 197 NJVollzG spätestens fünf Jahre nach der letzten Entlassung aus der Haft.
Mit der Anmeldung zum Besuch erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter dem Punkt Datenschutz.
Tiere
Tiere sind mit Ausnahme von zwingend erforderlichen Assistenztieren nicht zugelassen. Ist die Begleitung durch ein Assistenztier unerlässlich, ist dies im Vorfeld unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen.