Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab dem 01.01.2023
Beileger UmsatzsteuerSehr geehrte/r Handelspartner:innen,
derzeit weisen wir auf unseren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und bieten unsere Leistungen rein netto an. Diese Besonderheit ergab sich bisher aus einem Ausnahmetatbestand des §1 UStG. Mit Wirkung zum 01.01.2023 wird auch der Landesbetrieb „JVAV“ Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und an das FA abführen.
Aber was bedeutet das für Sie?
Ab dem 01.01.2023 werden Sie auf den von uns gestellten Rechnungen einen Umsatzsteuerbetrag und Steuersatz vorfinden. Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dann können Sie diese -wie mit allen anderen Handelspartner:innen, die USt in den Rechnungen ausweisen- geltend machen. Im Grunde sind wir dann „wie der Großteil Ihrer Kunden“.
Und was bedeutet das für uns?
Ab dem 01.01.2023 weisen wir Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe aus und müssen beim zuständigen Finanzamt einer Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Sobald wir eine Steuernummer haben, werde ich Ihnen diese mitteilen. Das Finanzamt Celle wird das zuständige FA für den Landesbetrieb „JVAV“ sein, da dort der Sitz der Zentralen Arbeitsverwaltung (ZAV) ist.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung