Die Kirche im Gefängnis !
Der Auftrag zur Gefängnisseelsorge erfolgte von Jesus selbst. In der Bibel (im Matthäusevangelium Mt 25,36 "… ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen, …") spricht Jesus von der christlichen Aufgabe, Gefangene zu besuchen. Gesetzlich basiert der Dienst der Kirchen auf dem Grundgesetz Artikel 4, der jedem Menschen die freie Ausübung seiner Religion gestattet, und Artikel 140, der den Kirchen u.a. den Zugang zu den Gefängnissen ermöglicht.
Zwei Gefängnisseelsorger betreuen die Gemeinde von Gefangenen und Bediensteten hinter den Mauern: Markus Galonska (Kath.) und Bernhard Kiy (Ev.)
Eigene Kirchengebäude in den Anstalten stehen den Seelsorgern für die kirchlichen Veranstaltungen zur Verfügung. In Braunschweig wurde auf dem Freigelände auch eine Kirchenglocke aufgehängt, die zum Gottesdienst von einem Gefangenen geläutet wird. An jedem Wochenende werden in Braunschweig 2 Gottesdienste und in Wolfenbüttel am Sonntag jeweils ein Gottesdienst gefeiert.
Ganz im Gegensatz zu anderen Kirchen besteht die Gottesdienstgemeinde ausschließlich aus Männern, von denen etwa ein Viertel die Lesungen, Liedertexte und Predigt oft nicht versteht, weil sie die deutsche Sprache nicht oder nur bruchstückhaft verstehen. Es nehmen Männer aller Konfessionen teil, auch z.B. Moslems, Juden, Jesiden und ebenso Konfessionslose. In dieser Hinsicht hat der Gottesdienst einen ausgesprochen ökumenischen Charakter.
Eine gutes Zusammenwirken der Seelsorger untereinander und ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Bediensteten kennzeichnet die Arbeit. Konfessionelle Unterschiede spielen nur ganz selten eine Rolle, z.B. wenn eine Kommunion oder eine Beichte gewünscht wird. Die Seelsorger sehen ihren Auftrag darin, grundsätzlich für alle Gefangenen und Bediensteten da zu sein, ohne dass die jeweilige Religionszugehörigkeit eine Bedingung darstellt. Der größte Anteil der seelsorgerlichen Arbeit besteht aus Einzelgesprächen. Angeboten werden aber auch Gesprächsgruppen und Freizeitaktivitäten.