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Informationen zum Besuch von Gefangenen in Wolfenbüttel

Information BesucherInnen

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus COVID- 19 müssen die Besuchsmodalitäten den aktuellen Abstands- und Hygienevorschriften angepasst werden. Der Besuchsbereich verfügt aktuell über 4 Besuchsplätze, die mit einem Spuckschutz (Plexiglasabtrennung) voneinander separiert sind. Durch die Hygienevorgaben stehen nur eingeschränkte Besuchskapazitäten zur Verfügung, sodass der Besuch derzeit auf 3 Stunden im Monat beschränkt werden muss.

Darüber hinaus ist auch Videobesuch über Skype möglich.

Zum Besuch sind nur nachgewiesen immunisierte oder getestete Personen (3G- Regel) zuzulassen.

Der Impf-/Genesenenstatus ist durch Vorlage eines Impfpasses nachzuweisen, der Testnachweis durch Vorlage eines Testzertifikates.

Dazu zählen:
a) geimpfte Personen, bei denen mind. zwei Wochen nach der Zweitimpfung verstrichen sind oder

b) genesene Personen (Tag der Diagnose < 6 Monate) oder

c) Tag der Diagnose > 6 Monate + eine Impfung) oder

d) getestete Personen, mit einem offiziellen Testnachweis (Gültigkeit höchstens 24 Stunden).

Die Nachweispflicht betrifft alle Besucher ab 6 Jahre.

Die Zulassungsbedingungen gelten für alle Besucher (u.a. Ehrenamtliche, Gutachter, Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Rechtsanwälte/Verteidiger).

1. Jede(r) Besucher(in) ab 12 Jahren ist verpflichtet, beim Aufenthalt in der JVA eine FFP-2-Maske (nach EN 149/KN 95/N 95) zu tragen. Diese darf während des gesamten Aufenthalts in der Anstalt nicht abgesetzt werden.

2. Bei Kindern unter 12 Jahren ist derzeit ein Impfnachweis nicht erforderlich, allerdings muss für Kinder ab 6 Jahren ein Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden und diese Kinder müssen grundsätzlich während der gesamten Besuchszeit eine medizinische Maske (MNS) tragen.

3. Lässt das Alter des Kindes einen offiziellen Testnachweis und zusätzlich das dauerhafte Tragen einer Maske (Kinder unter 6 Jahren) nicht zu, ist darauf zu achten, dass das Kind die zugewiesene Besuchskabine nicht verlässt.

4. Alle Besucher müssen sich in der zugewiesenen Kabine aufhalten.

5. Kinder unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines(r) Erwachsenen mit Zustimmung mindestens einer/eines Erziehungsberechtigten (ersatzweise Zustimmung des Familiengerichts/Jugendamt) zugelassen. Wir bitten zu beachten, dass aus Infektionsschutzgründen keine Spielsachen vorhanden sind und auch nicht mitgebracht werden dürfen.

6. Die FFP-2-Maske/ medizinische Maske ist vom Besucher mitzubringen, ohne eigene Maske kann kein Besuch stattfinden. Masken mit Ausatemventil sind nicht zugelassen.

7. Bei Betreten der JVA muss sich jede(r) Besucher(in) die Hände desinfizieren (Hinweisschild beachten).

8. Die Besucher werden nacheinander in den Raum eingelassen und vom Besuchsdienst platziert.


Besuchszeiten

Montag - Mittwoch 10:00 - 11.00 Uhr
11.30 - 12.30 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
15:15 - 16.15 Uhr
16.45 - 17.45 Uhr
Donnerstag nur Sonderbesuchs-termine nach Absprache
Samstag und Sonntag
(an zwei Samstagen und Sonntagen im Monat)
10.00 - 11.00 Uhr
12.00 - 14.00 Uhr (Doppelstunde)
14:30 - 15.30 Uhr

Beantragung von Besuch

Der Besuch ist grundsätzlich vom Gefangenen selbst zu beantragen. Ihm wird eine Besuchserlaubnis ausgestellt, die er Ihnen zusendet. Auf der Besuchserlaubnis sind Datum und Uhrzeit des Besuchstermins sowie die Namen der zugelassenen Besucher vermerkt.

Mit der Besuchserlaubnis und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass können Sie zu dem angegebenen Datum den Gefangenen besuchen.

Halten Sie bitte die auf der Besuchserlaubnis angegebenen Zeiten ein.

Erscheinen Sie z.B. erst um 10:30 Uhr zum Besuch, obwohl auf Ihrer Besuchserlaubnis 10:00 Uhr vermerkt wurde, können Sie den Insassen in der Regel nur noch 30 Minuten sprechen, da der Tisch in der darauf folgenden Besucherrunde um 11.30 Uhr für andere Besucher vergeben wurde.

Zur Durchführung der notwendigen Kontrollen haben sich die Besucher mindestens 15 Minuten vor dem genehmigten Besuchstermin an dem Eingang einzufinden. Eine Verlängerung der Besuchszeit für diesen Termin kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.

Kontrollen

Vor dem Besuch werden Sie gebeten, Ihre persönlichen Gegenstände in einem Fach einzuschließen. Vor dem Betreten des Besuchsbereichs werden Sie kontrolliert (absonden und durchsuchen).

Handys lassen Sie bitte außerhalb der JVA oder ausgeschaltet im Schrank des Besuchsbereiches.

Tipp!

Überprüfen Sie vor dem Besuch genau Ihre Taschen. Wird bei der Kontrolle etwas gefunden, werden Sie aufgefordert, dieses in Ihren Besucherschrank einzuschließen. Dadurch geht Besuchszeit verloren.


Einbringen von Gegenständen

Besucher dürfen aktuell keine Gegenstände oder Nahrungs- und Genussmittel in die Anstalt einbringen. Es können keine Waren in der Anstalt erworben und übergeben werden.


Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

- Auszug -

§ 115 - Verkehr mit Gefangenen

Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt.

Die Ordnungswidrigkeit und der Versuch einer Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Tipp!

Sofern Sie etwas aus den Automaten beziehen möchten, halten Sie zum Besuch Hartgeld bereit. Ansonsten müssen Sie in der Zahlstelle das Papiergeld wechseln. Dieses reduziert u.U. die Besuchszeit.

Einzahlungen

Nur die Zahlstelle ist befugt zur Annahme von Bargeld für den Gefangenen. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit der Überweisung.

Öffnungszeiten der Zahlstelle

Montag - Freitag

08.30 Uhr - 11.30 Uhr


In den Außenbriefkasten der JVA dürfen keine Geldbeträge und Wertsachen eingeworfen werden.

Es besteht die Möglichkeit Geld zu überweisen. Die Kontoverbindung lautet:

Empfänger:

JVA Wolfenbüttel - Zahlstelle -
Postbank Hannover
IBAN: DE51 2501 0030 0009 1293 04
BIC: PBNKDEFF

Verwendungszweck: Name und Vorname des Gefangenen (sofern bekannt Buchnummer

Tipp!

Sofern Sie Geldbeträge nicht direkt bei der Zahlstelle einzahlen können, nutzen Sie Möglichkeit der Überweisung!

Die JVA Wolfenbüttel stellt den Inhaftierten ein Telefonsystem zur Verfügung. Die Einrichtung eines Telefonkontos erfolgt auf Antrag des Inhaftierten. Bitte beachten Sie, dass nur ausgehende Gespräche möglich sind.

Sie können externe Einzahlungen auf das Telefonkonto des Inhaftierten veranlassen. Die Bankverbindung und weitere Informationen erhalten Sie unter www.mytel.io

Der Eingang einer externen Einzahlung auf das Telefonguthabenkonto kann durch den Inhaftierten per Telefon kostenfrei abgefragt werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Gutschrift auf das Telefonkonto, abhängig von der gewählten Bank, einige Werktage dauern kann.

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