Arbeitsbetriebe in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel
Auch ist die Arbeit eine bedeutsame Maßnahme zur Vorbereitung auf die Entlassung und für ein Leben ohne Straftaten. Mit der Gewöhnung an regelmäßige sinnvolle und wirtschaftlich ergiebige Arbeit gewinnen die Inhaftierten Perspektiven für sich und ihre Familien. In der Arbeit finden sie Bestätigung und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen. Gefangene sind laut Gesetz zur Arbeit verpflichtet.
Natürlich werden sie dafür auch entlohnt. Dabei müssen sie aber den größten Teil des Arbeitslohnes als Wiedereingliederungshilfe, das sog. Überbrückungsgeld, für die Zeit nach der Inhaftierung sparen. Die erwirtschafteten Überschüsse der Gefangenenarbeit werden dem Landeshaushalt zugeführt, d.h. zur Finanzierung der staatlichen Aufwendungen für den Justizvollzug verwendet.